In der Schule müssen viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. Dies erfordert eine bestimmte Ordnung. Sie ist in unserem Haus für einen reibungslosen Ablauf des gemeinschaftlichen Lebens notwendig. Jeder hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und einen menschenwürdigen Umgang. Deshalb muss sich auch jeder an diese Hausordnung halten.
Die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung wird allen Schüler/innen und ihren Erziehungsberechtigten sowie allen Lehrer/innen der Regionalen Schule und der Grundschule Weisenheim am Berg ausgehändigt. Ein Formblatt über Erhalt und Kenntnisnahme wird in die Schülerakte eingeheftet. Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen die Klassenlehrer/innen die Elemente unserer Schulordnung altersgemäß und gründlich. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.
Beschlossen
Um Unfälle zu vermeiden, wird von allen Schüler/Innen rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten erwartet.
Herumrennen, Basketball-, Tischtennis-, Softball-, Nachlauf- sowie Hüpfspiele sind aus Sicherheitsgründen nur in den Pausen und nur auf den dafür ausgewiesenen Pausenflächen erlaubt. Fußball jeglicher Art ist grundsätzlich nicht erlaubt. Werfen von Schneebällen sowie Gegenständen ist untersagt. Spiele, welche die Gesundheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind verboten, ebenso jegliches Fahren in den Schulhöfen. Unfälle sind umgehend der Pausenaufsicht zu melden.
Die kleinen Pausen dienen allein dem Raum- und Lehrerwechsel. Ist kein Raumwechsel nötig, bleiben die Schüler/innen im Klassen- bzw. Unterrichtsraum und sorgen für die Tafelordnung und für eine angemessene Belüftung und richten die Materialien für die nächste Unterrichtsstunde.
In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen in dem Schulhof der Regionalen Schule auf. Bei schlechten Witterungsverhältnissen dürfen sie in der Pausenhalle bleiben.
Die Eingangsbereiche des Schulgebäudes so wie die Treppenaufgänge müssen aus Sicherheitsgründen immer freigehalten werden.
Schüler/Innen, die zur 3.bzw. 5. Stunde den Unterrichtsraum wechseln, gehen erst am Ende der großen Pause zu ihrem Klassen- bzw. Fachraum. Kommen Schüler vom Sportunterricht zurück, so legen sie ihre Schultaschen während der Pause in der Pausenhalle ab.
Der Saalwechsel hat direkt, zügig und ruhig zu erfolgen.
Am Ende der Pausen begeben sich alle Schüler/innen unverzüglich zu ihrem Klassen- oder Fachraum.Die Beseitigung des täglich anfallenden Mülls kostet die Schule sehr viel Geld. Außerdem stellt der von uns produzierte Müll ein Problem für unsere Umwelt dar. Aus diesen Gründen sind Einwegflaschen, Getränkedosen, Einweggeschirr usw. an unserer Schule unerwünscht.
Der unvermeidbare Abfall ist unaufgefordert in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Hierbei ist auf Mülltrennung zu achten. Alle Defekte, Beschädigungen und groben Verunreinigungen sind sofort bei einem Lehrer /einer Lehrerin oder dem Hausmeister zu melden. Bei Beschädigungen und Verunreinigungen muss der/die Verursacher/in für Reparatur bzw. Ersatz aufkommen. Die Toilettenanlagen sind so zu verlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte.
Um Reinigungskosten zu sparen, werden nach dem Unterricht die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Papier o ä., das auf dem Boden liegt, wird vom Ordnungsdienst aufgehoben und sachgerecht entsorgt. Die Reinigung der Pausengelände wird am Ende der 2. großen Pause im wöchentlichen Wechsel von den Klassen übernommen. Dies wird von der SV organisiert und am SV-Brett bekanntgegeben.
Ist ein/e Lehrer/in fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht zum Unterricht erschienen, so meldet dies der/die Klassensprecher/in oder ein/e Vertreter/in im Sekretariat.
Alkohol, Tabakwaren und Drogen sind im Schulbereich verboten (§ 80 übergreifende Schulordnung).
Das Kauen von Kaugummi ist während der Unterrichtszeit untersagt.Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Schulversäumnis ist die Schule bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist bis spätestens am 3. Tag unaufgefordert nachzureichen.
Entschuldigungen, Atteste, Bescheinigungen usw. sind am ersten Tag (für den Sport bei Stundenbeginn), in Ausnahmen spätestens in der nächsten Unterrichtsstunde, nach dem Fernbleiben der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer unaufgefordert vorzulegen.
Bei selbstverschuldetem Überschreiten dieser Fristen werden die Entschuldigungen nicht mehr anerkannt und das Fehlen gilt als unentschuldigt.
Die Schule ist ein Ort zwischenmenschlicher Kommunikation. Gegenstände, wie z. B. Smartphone, Handy, Pager, tragbare Endgeräte usw. stören den Unterricht und beeinträchtigen die Kommunikation untereinander.
Sie sind an der Schule unerwünscht und werden deshalb vorübergehend in Verwahrung genommen.
Das Mitbringen von Gegenständen, von denen eine Gefährdung ausgeht, wie z. B. Taschenmesser, Laser-Pointer etc., ist grundsätzlich verboten, ebenso das Mitbringen von jugendgefährdenden Materialien.Mit Lehr- und Lernmitteln soll jede Schülerin/jeder Schüler pfleglich umgehen. Bei Verlust oder Beschädigung schuleigener oder fremder Lehr- und Lernmittel ist ein angemessener Ersatz zu leisten.
Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen nicht mit in die Schule genommen werden. Es besteht keine Haftung.Fundgegenstände sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.