Hausordnung

In der Schule müssen viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. Dies erfordert eine bestimmte Ordnung. Sie ist in unserem Haus für einen reibungslosen Ablauf des gemeinschaftlichen Lebens notwendig. Jeder hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und einen menschenwürdigen Umgang. Deshalb muss sich auch jeder an diese Hausordnung halten.

Die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung wird allen Schüler/innen und ihren Erziehungsberechtigtensowie allen Lehrer/innen der von Carlowitz Realschule plus Weisenheim am Berg ausgehändigt.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen die Klassenlehrer/innen die Elemente unserer Schulordnungaltersgemäß und gründlich. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.

Ein Vermerk über Erhalt und Kenntnisnahme der Hausordnung wird in die Schülerakte eingeheftet.

1. Schulgebäude

Die Schüler/innen dürfen das Schulhaus ab 8.10 Uhr betreten. Bei schlechten Witterungsverhältnissen halten sie sich in der Pausenhalle auf. Die Entscheidung darüber trifft die Aufsicht führende Lehrkraft.

2. Klassenräume

Die Klassengemeinschaft ist unter Aufsicht der Klassen‑ und Fachlehrer/innen für die Ordnung und die Sauberkeit in den Klassenräumen verantwortlich. Gleiches gilt für die Kurse in deren Unterrichtsräumen. Die Tafel ist nach jeder Stunde von einem Ordnungsdienst der Klasse zu reinigen. Kartenständer werden so positioniert, dass keine Unfälle passieren. Projektoren und andere Unterrichtsmedien gehören an ihren jeweiligen Platz im Klassenzimmer. Jeder Klassenraum ist so zu verlassen, dass er von der folgenden Lerngruppe sofort und ohne Einschränkungen wieder benutzt werden kann. Schultaschen werden beim Raumwechsel mitgenommen und vor dem Fachraum, bzw. Klassenraum abgelegt (die Klassenräume werden während der großen Pausen verschlossen). Der Durchgang durch fremde Klassenzimmer und Fachräume ist untersagt. Mäntel und Jacken sind ohne Wertsachen an der Garderobe vor dem Klassenzimmer aufzuhängen. Mützen und Kappen werden im Klassenzimmer nicht getragen.

3. Fachräume

Die Fachräume stellen aufgrund ihrer Einrichtungen ein Gefahrenpotenzial dar. Daher ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Schüler/innen in diesen Räumen verboten.

4. Lehrerzimmer / Lehrergang

Das Lehrerzimmer ist grundsätzlich nur dem Kollegium als Aufenthaltsort für die Pausen und gegebenenfalls für Konferenzen vorbehalten. Der Lehrergang ist kein Durchgang für Schüler.

5. Schulgelände / Pausenfläche / Verlassen des Schulgeländes

Der Abstellplatz für Fahrräder darf nur vor und nach dem Unterricht von den benutzenden Schülern betreten werden. Alle Schüler/innen dürfen den Pausenhof weder in den Pausen noch in den Freistunden verlassen. In dringenden Ausnahmefällen kann ein/e Lehrer/in das Verlassen des Schulgeländes erlauben.

6. Unfallverhütung / Unfälle / Unfallversicherung

Um Unfälle zu vermeiden, wird von allen Schüler/innen rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten erwartet. Herumrennen, Basketball-, Tischtennis-, Softball‑, Nachlauf- sowie Hüpfspiele sind aus Sicherheitsgründen nur in den Pausen und nur auf den dafür ausgewiesenen Pausenflächen erlaubt. Fußball jeglicher Art ist grundsätzlich nicht erlaubt. Werfen von Schneebällen sowie Gegenständen ist untersagt. Spiele, welche die Gesundheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind verboten, ebenso jegliches Fahren in den Schulhöfen. Unfälle sind umgehend der Pausenaufsicht zu melden.

7. Kleine Pausen / Große Pausen / Saalwechsel

Die kleinen Pausen dienen allein dem Raum‑ und Lehrerwechsel. Ist kein Raumwechsel nötig, bleiben die Schüler/innen im Klassen‑ bzw. Unterrichtsraum und sorgen für die Tafelordnung und für eine angemessene Belüftung und richten die Materialien für die nächste Unterrichtsstunde. In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen im Schulhof auf. Bei schlechten Witterungsverhältnissen dürfen sie in der Pausenhalle bleiben. Die Eingangsbereiche des Schulgebäudes sowie die Treppenaufgänge müssen aus Sicherheitsgründen immer frei gehalten werden. Schüler/Innen, die zur 3. bzw. 5. Stunde den Unterrichtsraum wechseln, gehen erst am Ende der großen Pause zu ihrem Klassen‑ bzw. Fachraum. Kommen Schüler vom Sportunterricht zurück, so legen sie ihre Schultaschen während der Pause in der Pausenhalle ab. Der Saalwechsel hat direkt, zügig und ruhig zu erfolgen.

8. Stundenbeginn / Fehlende Lehrer/innen

Am Ende der Pausen begeben sich alle Schüler/innen unverzüglich zu ihrem Klassensaal oder Fachraum.
Ist ein/e Lehrer/in fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht zum Unterricht erschienen, so meldet dies der/die Klassensprecher/in oder ein/e Vertreter/in im Sekretariat.

9. Müllvermeidung / Sauberkeit in der Schule / Reinigung des Pausengeländes

Die Beseitigung des täglich anfallenden Mülls kostet die Schule sehr viel Geld. Außerdem stellt der von uns produzierte Müll ein Problem für unsere Umwelt dar. Aus diesen Gründen sind Einwegflaschen, Getränkedosen, Einweggeschirr usw. an unserer Schule unerwünscht.
Der unvermeidbare Abfall ist unaufgefordert in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Hierbei ist auf Mülltrennung zu achten. Alle Defekte, Beschädigungen und groben Verunreinigungen sind sofort bei einem Lehrer /einer Lehrerin oder dem Hausmeister zu melden. Bei Beschädigungen und Verunreinigungen muss der/die Verursacher/in für Reparatur bzw. Ersatz aufkommen. Die Toilettenanlagen sind so zu verlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte.
Um Reinigungskosten zu sparen, werden nach dem Unterricht die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Papier o.ä., das auf dem Boden liegt, wird vom Ordnungsdienst aufgehoben und sachgerecht entsorgt. Die Reinigung der Pausengelände wird am Ende der 2. großen Pause im wöchentlichen Wechsel von den Klassen übernommen. Dies wird über den Vertretungsplan in der Pausenhalle bekannt gegeben.

10. Rauchen / Alkohol / Drogen / Energy Drinks / Kaugummi

Alkohol, Tabakwaren, Drogen und Energy Drinks sind im Schulbereich verboten (§ 80 übergreifende Schulordnung). Das Kauen von Kaugummi ist während der Unterrichtszeit untersagt.

11. Schulversäumnis / Entschuldigungen / Atteste / Beurlaubungen

Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Schulversäumnis ist die Schule bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist bis spätestens am 3. Tag unaufgefordert nachzureichen. Entschuldigungen, Atteste, Bescheinigungen usw. sind am ersten Tag (für den Sport bei Stundenbeginn), in Ausnahmen spätestens in der nächsten Unterrichtsstunde nach dem Fernbleiben, der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer unaufgefordert vorzulegen. Bei selbst verschuldetem Überschreiten dieser Fristen werden die Entschuldigungen nicht mehr anerkannt und das Fehlen gilt als unentschuldigt. Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht wegen Krankheit versäumt haben, holen so bald wie möglich den versäumten Lehrstoff nach, erkundigen sich wegen Klassenarbeiten und sprechen bei Problemen mit dem Fachlehrer.

12. MP3-Player/ Smartphones / Smartwatches / portable Spielekonsolen / Bluetooth-Boxen u. ä.

Die Schule ist ein Ort zwischenmenschlicher Kommunikation. Gegenstände, wie z. B. MP3-Player, Smartphones, Handys, portable Spielekonsolen usw. stören den Unterricht und beeinträchtigen die Kommunikation untereinander. Sie sind an der Schule unerwünscht und werden deshalb vorübergehend in Verwahrung genommen.

13. Gefährliche Gegenstände

Das Mitbringen von Gegenständen, von denen eine Gefährdung ausgeht, wie z. B. Taschenmesser, Laser-Pointer etc., ist grundsätzlich verboten, ebenso das Mitbringen von jugendgefährdenden Materialien.

14. Lehr- und Lernmittel / Schulbücher

Mit Lehr‑ und Lernmitteln soll jede Schülerin/jeder Schüler pfleglich umgehen. Bei Verlust oder Beschädigung schuleigener oder fremder Lehr‑ und Lernmittel ist ein angemessener Ersatz zu leisten.

15. Geldbeträge / Wertgegenstände

Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen nicht mit in die Schule genommen werden. Es besteht keine Haftung.

16. Fundgegenstände

Fundgegenstände sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

17. Fahrräder / Parken

Fahrräder und Mofas werden an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt.

18. Plakatieren

Alle Plakate oder Aushänge auf dem Schulgelände müssen vom Schulleiter genehmigt werden. Werbung jedweder Art ist auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Schulleiters möglich.

19. Schulfremde Personen

Schulfremde Personen haben sich umgehend im Sekretariat anzumelden und den Grund ihres Besuches anzugeben.

20. Kleidung

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen. Dazu gehört u.a., dass Kapuzen, Mützen u. Ä. während des Unterrichtes und im Schulhaus abgelegt werden. Untersagt ist das Tragen von Militär-, Discokleidung bzw. Kleidung mit beleidigenden, gewalt- oder drogenverherrlichenden Motiven. Ebenso ist auf freizügige Kleidung zu verzichten. Darunter verstehen wir z.B. Muskelshirts, tiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, zu kurze Röcke und Shorts etc..

21. Diskriminierende/verfassungswidrige Handlungen

Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, werden Erscheinungsformen verfassungswidriger Gesinnung sowie gewaltbereiter Gruppen (z.B. Kleidung, Accessoires, Symbole, etc.) nicht toleriert. Das Gleiche gilt für Kennzeichen, Handyvideos und Mp3 durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht, diskriminiert oder verunglimpft fühlen können.